Meldung von Missständen
Dieser Bereich richtet sich an Beschäftigte, ehemalige Unternehmensangehörige und an sonstige Personen die mit uns in einem beruflichen Kontakt stehen oder standen und die einen Missstand oder ein Fehlverhalten in unserem Unternehmen festgestellt haben und diesen vertraulich mitteilen möchten.
Gemeldet werden können:
Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
genauere Informationen finden Sie unter §2 HinSchG.
Eine zulässige Meldung setzt voraus, dass SIE selbst in unserem Unternehmen beschäftigt sind oder waren, oder in sonstiger Weise in beruflichem Kontakt mit uns stehen oder standen (§ 3 Absatz 3 HinSchG).
Bitte beachten Sie, dass der Missbrauch des Meldeformulars strafbar ist (§ 38 HinSchG).
Sie können Ihre Meldung hier in dieses Formular eintragen.
Bitte achten Sie darauf, Meldungen sachlich zu schildern und, sofern kein direkter Zusammenhang besteht, auf die Angabe von Namen zu verzichten.
Diese Meldung ist auch anonym möglich – dafür lassen Sie die nicht mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder einfach frei.
Bitte beachten Sie, dass wir dann jedoch keine Rückmeldung zum Stand der Meldung geben können!
Hinweisgebende Personen:
Dies umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Ferratec GmbH Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (hinweisgebende Personen), insbesondere:
– Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte,
Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer
– Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen,
Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer,
Lieferanten und deren Mitarbeiter